Die Gründung des Team's Köln/Bonn

Es war einmal...
Zu jener Zeit, im Großraum Köln/Bonn – gab es zwar eine Menge schöner Audis aber niemand war bis dahin auf die Idee gekommen einen Audi-Club zu gründen. Das konnte nicht so weiter gehen, dachten da so einige einsame Audi-Fahrer und beschlossen am 20. Juli 2002 - wo sie sich zu einem netten Grillabend zusammen gefunden hatten - einen solchen zu gründen.

Damals wohnten 7 Gründungsmitglieder diesem großartigen Moment bei.

Seither treffen wir uns regelmäßig zu unserem "Kaffeekränzchen" um nach herzenslust über unser Lieblingsthema zu diskutieren. Ausserdem fahren wir gemeinsam zu Audi-Treffen oder anderen Veranstaltungen. In der Galerie sind dann die Bilder dazu zu finden.

Von damals bis zum heutigen Tage konnten wir einige Neuzugänge verzeichnen, aber auch einige, die uns wieder verlassen haben. Den aktuellen Stand unserer Mitglieder und deren Fahrzeuge kann man unter „Mitglieder“ nachlesen.

Die einzige Voraussetzung, die wir an unsere Mitglieder stellen ist folgendes:

Audi fahren…. und das mit Begeisterung!!

Unser Motto: Egal ob jung oder alt hauptsache wir haben gemeinsam Spaß an unserem Hobby.

Na gut… da gibt´s doch noch was...

 

Das Kleingedruckte 

§1 Mitglieder des Audi-Team Köln/Bonn sind verpflichtet Fahrzeuge des Fahrzeugherstellers Audi zu fahren.
   
§1.1 Fahrzeuge anderer Fabrikate sind nur unter Auflagen erlaubt, die in §1.2-1.4 beschrieben werden.
   
§1.2 Die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen anderer Fabrikate erhält das Mitglied nur, wenn versichert wird, dass dieses Fahrzeug nur übergangsweise in den Wintermonaten geführt wird.
   
§1.3 Die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen anderer Fabrikate wird ebenfalls vergeben, wenn der Audi zu Restaurationszwecken stillgelegt aber ein Fahrzeug zum täglichen Gebrauch benötigt wird.
   
§1.4 Wenn die Paragraphen 1.2 und 1.3 nicht zutreffen besteht die Möglichkeit eine Sondergenehmigung zu erhalten. Diese wird nur erteilt wenn die Zulassung des Audis bestehen bleibt. Um diesen zu schonen erhält man somit die Erlaubnis ein Fahrzeug für den täglichen Gebrauch zu benutzen.
   
§2 Kein Mitglied des Audi-Team Köln/Bonn darf für die durchgeführten oder auch nicht durchgeführten Umbauten an seinem/ihrem Fahrzeug verunglimpft werden. Es bestehen keine Einschränkungen, die den Mitgliedern verbietet ihre Kreativität auszuleben.
   
§2.1 … Bis auf eine Einschränkung. Man sollte am Ende der Umbaumaßnahmen noch erkennen können, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Audi handelt.
   
§3 Fahrten zu Audi-Treffen oder anderen Aktivitäten werden grundsätzlich gemeinsam unternommen. Möglichst in einer Reihe mit einem gebührendem Abstand zum voraus fahrenden Fahrzeug.
   
§3.1 Ausbrechen aus der in §3 beschriebenen Kolonne sowie Raserei wird sofort bestraft in dem das betreffende Mitglied sofort bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit eine Runde nicht alkoholische Getränke auszugeben hat.
   
§4 Das Audi-Team Köln/Bonn behält sich vor Mitglieder auszuschließen. Voraussetzung ist eine Abstimmung bei der sich die Mehrheit der Mitglieder gegen die Person richtet bei der der Ausschluss zur Diskussion steht.
   
§4.1 Alkohol am Steuer wird mit dem sofortigen Ausschluss aus dem Audi-Team Köln/Bonn bestraft. Eine Mehrheit, wie in §4 beschrieben, wird nicht benötigt.
   
§5 Nach einer Probezeit von 6 Monaten wird über eine Aufnahme in das Team abgestimmt. Bestechung ausgeschlossen!
   
§6 Jedes Mitglied des Teams hat den Team-Aufkleber sichtbar an seinem Fahrzeug zu befestigen. Bei Austritt ist dieser sofort zu entfernen.