§1 |
Mitglieder des Audi-Team
Köln/Bonn sind verpflichtet Fahrzeuge des Fahrzeugherstellers Audi zu
fahren. |
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§1.1 |
Fahrzeuge anderer Fabrikate sind nur unter Auflagen erlaubt,
die in §1.2-1.4 beschrieben werden. |
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§1.2 |
Die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen anderer Fabrikate
erhält das Mitglied nur, wenn versichert wird, dass dieses Fahrzeug nur
übergangsweise in den Wintermonaten geführt wird. |
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§1.3 |
Die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen anderer Fabrikate wird
ebenfalls vergeben, wenn der Audi zu Restaurationszwecken stillgelegt aber
ein Fahrzeug zum täglichen Gebrauch benötigt wird. |
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§1.4 |
Wenn die Paragraphen 1.2 und 1.3 nicht zutreffen besteht die
Möglichkeit eine Sondergenehmigung zu erhalten. Diese wird nur erteilt
wenn die Zulassung des Audis bestehen bleibt. Um diesen zu schonen erhält
man somit die Erlaubnis ein Fahrzeug für den täglichen Gebrauch zu
benutzen. |
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§2 |
Kein Mitglied des Audi-Team Köln/Bonn darf für die
durchgeführten oder auch nicht durchgeführten Umbauten an seinem/ihrem
Fahrzeug verunglimpft werden. Es bestehen keine Einschränkungen, die den
Mitgliedern verbietet ihre Kreativität auszuleben. |
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§2.1 |
… Bis auf eine Einschränkung. Man sollte am Ende der
Umbaumaßnahmen noch erkennen können, dass es sich bei dem Fahrzeug um
einen Audi handelt. |
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§3 |
Fahrten zu Audi-Treffen oder anderen Aktivitäten werden
grundsätzlich gemeinsam unternommen. Möglichst in einer Reihe mit einem
gebührendem Abstand zum voraus fahrenden Fahrzeug. |
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§3.1 |
Ausbrechen aus der in §3 beschriebenen Kolonne sowie Raserei
wird sofort bestraft in dem das betreffende Mitglied sofort bei der
nächsten sich bietenden Gelegenheit eine Runde nicht alkoholische Getränke
auszugeben hat. |
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§4 |
Das Audi-Team Köln/Bonn behält sich vor Mitglieder
auszuschließen. Voraussetzung ist eine Abstimmung bei der sich die
Mehrheit der Mitglieder gegen die Person richtet bei der der Ausschluss
zur Diskussion steht. |
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§4.1 |
Alkohol am Steuer wird mit dem sofortigen Ausschluss aus dem
Audi-Team Köln/Bonn bestraft. Eine Mehrheit, wie in §4 beschrieben, wird
nicht benötigt. |
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§5 |
Nach einer Probezeit von 6 Monaten wird über eine Aufnahme in
das Team abgestimmt. Bestechung ausgeschlossen! |
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§6 |
Jedes Mitglied des Teams hat den Team-Aufkleber sichtbar an
seinem Fahrzeug zu befestigen. Bei Austritt ist dieser sofort zu
entfernen. |